Das Kultusministerium weist in seinem Informationsschreiben zur PET-Prüfung vom 06.09.2021 an alle Realschulen in Bayern darauf hin, dass die PET-Prüfungsergebnisse ab dem Schuljahr 2021/22 neu in die Gesamtnote im Fach Englisch einfließen können. Der entsprechende Wortlaut aus dem Schreiben:
Die im Rahmen des internationalen Sprachzertifikats PET erzielten Leistungen können in die Gesamtnote im Fach Englisch einfließen (vgl. § 23 Abs. 3 RSO i. d. seit 01.08.2021 geltenden Fassung: „Hat eine Schülerin oder ein Schüler außerhalb des stundenplanmäßigen Unterrichts in Schulveranstaltungen, internationalen Sprachzertifikatsprüfungen oder vom Staatsministerium als geeignet anerkannten Wettbewerben besondere Leistungen erbracht und ist eine eindeutige fachliche Zuordnung möglich, so können diese in der Jahresfortgangsnote im entsprechenden Fach angemessen berücksichtigt werden.“).
Für die angemessene Berücksichtigung im Sinn dieser Vorschrift gelten folgende Hinweise: Da es sich bei internationalen Sprachzertifikatsprüfungen um eine valide und reliable Messung der Schülerleistung handelt, soll ein erfolgreich abgelegtes PET-Zertifikat als ein zusätzlicher kleiner Leistungsnachweis mit 1,5-facher Wertung gewertet werden. Die in der Prüfung erzielten Punkte werden in Noten umgerechnet. Dabei gilt die nachfolgende Umrechnungstabelle:
Umrechnungstabelle
Erzielte PET-Punkte
Niveaustufe (GeR)
Note
170 - 160
B2
1
159 - 153
B1+
1
152 - 140
B1
2
139 - 120
A2
--
119 - 0
--
--
Leistungen auf dem Niveau A2 (GeR) sind nicht berücksichtigungsfähig, da dieses Niveau bereits in Jahrgangsstufe 8 erreicht wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass ein PET-Sprachzertifikat nur einmal zur Anrechnung vorgelegt werden kann.