Die im Rahmen des internationalen Sprachzertifikats PET erzielten Leistungen können seit dem Schuljahr 2021/2022 in die Gesamtnote im Fach Englisch einfließen.
„Hat eine Schülerin oder ein Schüler außerhalb des stundenplanmäßigen Unterrichts in Schulveranstaltungen, internationalen Sprachzertifikatsprüfungen oder vom Staatsministerium als geeignet anerkannten Wettbewerben besondere Leistungen erbracht und ist eine eindeutige fachliche Zuordnung möglich, so können diese in der Jahresfortgangsnote im entsprechenden Fach angemessen berücksichtigt werden.“ (vgl. § 23 Abs. 3 RSO i. d. seit 1. August 2021 geltenden Fassung)
Bei der PET Prüfung als internationale Sprachzertifikatsprüfung handelt es sich um eine valide und reliable Messung, weshalb eine erfolgreich bestandene PET-Prüfung im Sinne dieser Vorschrift als ein zusätzlicher kleiner Leistungsnachweis mit 1,5-facher Gewichtung gewertet und gemäß der Umrechnungstabelle in Noten umgerecht werden kann.
Umrechnungstabelle
Erzielte PET-Punkte
Niveaustufe (GeR)
Note
170 - 160
B2
1
159 - 153
B1+
1
152 - 140
B1
2
139 - 120
A2
--
119 - 0
--
--
Leistungen auf dem Niveau A2 (GeR) können bei einer Notenvergabe nicht berücksichtigt werden, da dieses Niveau dem der 8. Jahrgangsstufe entspricht.
Bitte beachten Sie, dass ein PET-Sprachzertifikat nur einmal zur Anrechnung an die Fachnote vorgelegt werden kann.