Teilnahmebedingungen

Gültig für das Schuljahr 2024/2025

Cambridge Prüfungen B1 Preliminary (PET) und C1 Advanced (CAE) an bayerischen Realschulen, Gymnasien und FOS/BOS


1. Allgemein

Das Cambridge Institut führt in Zusammenarbeit mit der University of Cambridge mit Sitz in 1 Hills Road, Cambridge, CB1 2EU, United Kingdom die Cambridge Prüfungen B1 Preliminary (PET) und C1 Advanced (CAE) durch. Das Cambridge Institut ist eine selbständige juristische Persönlichkeit, die die Durchführung der Prüfung und die Datenübermittlung an die University of Cambridge übernimmt. Anmeldungen zu einem Zertifikat der University of Cambridge sind nur über das Cambridge Institut möglich. Die Zertifikate für beide Prüfungen werden von der Cambridge University vergeben, die sowohl die Prüfungsunterlagen stellt als auch die Bewertung der schriftlichen Prüfungen vornimmt. Der mündliche Prüfungsteil (Speaking Test) wird von Realschullehrer:innen bei der PET-Prüfung und von Gymnasiallehr:innen oder FOS/BOS-Lehrkräften bei der CAE-Prüfung abgenommen, die vom Cambridge Institut München als mündliche Prüfer:innen (Speaking Examiner) ausgebildet wurden. Nach bestandener Prüfung werden die Zertifikate von Cambridge Assessment English ausgestellt und an die Schulen versandt.

2. Rechtsverbindlichkeit

Die Anmeldung zur PET- und CAE-Prüfung stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar, welches wir mit dem Versand einer Anmeldebestätigung annehmen und bestätigen. Dadurch kommt der Vertragsschluss zustande. 

Die abgeschlossene Anmeldung beim Cambridge Institut zur PET- oder CAE-Prüfung der University of Cambridge ist rechtsverbindlich und kann nach Anmeldeschluss nicht mehr rückgängig gemacht oder verschoben werden. Die Anmeldung ist personengebunden bzw. kann nicht auf eine andere Person übertragen werden.

Die Anmeldung bzw. die bezahlten Prüfungsgebühren sind ausschließlich für die unter Punkt 6 genannten Prüfungstermine gültig. Eine Übertragung der Gebühren ist nicht möglich.

3. Prüfungsgebühr / Anmeldeschluss

Die Prüfungsgebühr 2025 beträgt für die PET-Prüfung €99 und für die CAE-Prüfung €167. Diese Gebühr muss unter Verwendung eines speziellen Verwendungszweckes (siehe Anmeldebestätigung per E-Mail) bis spätestens zum Anmeldeschluss überwiesen werden.

Nach Zahlungseingang wird Ihnen innerhalb von 30 Tagen nach der Anmeldung ein buchhalterischer Zahlungsbeleg per E-Mail zugeschickt.

Anmeldeschluss für die C1 Advanced (CAE) und B1 Preliminary (PET) Prüfung 2025 ist der 15. Dezember 2024. Nachmeldung können auf die Warteliste gesetzt werden. Bitte senden Sie eine E-Mail unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Schule. 

4. Nachteilsausgleich

Schüler:innen, die unter einer permanenten oder temporären körperlichen Beeinträchtigung (z.B. Legasthenie, Einschränkung des Seh- oder Hörvermögens) leiden, müssen vor Anmeldeschluss beim Cambridge Institut München per E-Mail (info@cambridge-bayern.de) einen Antrag stellen zusammen mit der Zusendung eines entsprechenden Attests. Wir bitten zu beachten, dass jeder Antrag auf Nachteilsausgleich individuell unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des Prüfungsortes und des zeitlichen Ablaufes geprüft und genehmigt werden muss.

5. Prüfungsort

Der genaue Prüfungsort sowie die Termine für die mündliche und schriftliche Prüfung werden den Schüler:innen bzw. Erziehungsberechtigten und den zuständigen Lehrkräften rechtzeitig vor dem ersten Prüfungstermin per E-Mail mitgeteilt.

6. Prüfungstermine

Die PET-Prüfungen finden an den beiden Samstagen, 3. und 10. Mai 2025 und die CAE-Prüfungen an den Samstagen, 15. und 22. März 2025 statt. Für eine Prüfungsteilnahme sind grundsätzlich beide Termine freizuhalten. Im Rahmen des Schulprojektes werden keine Alternativtermine angeboten.

7. Rücktritt

Bis zum Anmeldeschluss kann die Anmeldung kostenfrei storniert werden. Danach ist eine Stornierung zwar möglich, die Kosten werden aber grundsätzlich nicht zurückerstattet.

Eine Teilrückerstattung in Höhe von 50% der Prüfungsgebühren erfolgt nur im Krankheitsfall und unter Vorlage eines ärztlichen Attests. Dieses muss zusammen mit einer Bankverbindung (IBAN-Nr.) bis spätestens 2 Wochen nach dem schriftlichen Prüfungstermin per E-Mail (info@cambridge-bayern.de) an das Cambridge Institut München geschickt werden.

8. Prüfungsunterlagen

Die Prüfungsunterlagen bleiben Eigentum der University of Cambridge und werden weder an das Cambridge Institut München noch an Kandidat:innen ausgehändigt. Die Zertifikate werden rechtzeitig zum Ende des Schuljahres an die Schulen bzw. die zuständigen Lehrkräfte geschickt.

Wenn Sie glauben, dass Ihr Ergebnis fehlerhaft ist, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Prüfungszentrum. Dort erfahren Sie mehr über den genauen Ablauf des Melde- und Widerspruchsprozesses und die damit verbundenen Gebühren. Informationen dazu finden Sie auch unter cambridgeenglish.org.

9. Force Majeure:

Ein Fall der höheren Gewalt liegt vor bei jedem unvorhersehbaren, schwerwiegenden Ereignis, wie insbesondere Krieg, terroristische Auseinandersetzung, Epidemien oder Arbeitskämpfe, welches außerhalb des Einflussbereichs einer Vertragspartei liegt und durch das eine Vertragspartei ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks sowie nicht von ihnen verschuldete Betriebsstörungen oder behördliche Anordnungen und rechtmäßiger Aussperrungen.

Im Falle einer Verhinderung der Verpflichtungen nach dem Vertrag wegen Force Majeure hat die betroffene Vertragspartei dem Vertragspartner unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzuzeigen. Sie wird sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Vertrag an die veränderten Verhältnisse nach Treu und Glauben anzupassen, insbesondere Prüfungstermine zu verschieben. Für die Dauer und im Umfang der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkung sind die Vertragsparteien von ihren Pflichten aus dem Vertrag befreit und schulden insoweit auch keinen Schadensersatz. Zudem kann jede Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten, wenn abzusehen ist, dass ein vereinbarten Erfüllungszeitpunkt um mehr als 6 Monate überschritten wird. Das allgemeine Rücktrittsrecht bleibt im Übrigen unberührt.

10. Datenschutz

Verantwortliche Stelle für die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten ist Cambridge Institut GmbH, Residenzstraße 22, 80333 München, E-Mail: info@cambridge-bayern.de. Wir nehmen als verantwortliche Stelle unsere Verpflichtung zum Datenschutz sehr ernst. Ihre personenbezogenen Daten werden nur zum Zweck der Durchführung des Vertrages erhoben und in diesem Zusammenhang auch an die Cambridge University übermittelt. Datenerhebung und die Datennutzung erfolgt daher auf der Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b) EU-DSGVO. Ihre Daten werden weder zu Werbezwecken genutzt noch an Dritte weitergeleitet, soweit dies nicht zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, auf Berichtigung, auf Löschung oder Einschränkung der Bearbeitung. Ferner haben Sie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung und Datenübertragbarkeit. Sie haben ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Für weitere ausführliche Informationen zum Datenschutz verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.

 

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